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Relevante Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Nov 19, 2024

2 Min. Lesezeit

Da wir uns dem Jahr 2025 nähern, treten in der Schweiz mehrere bedeutende Änderungen im Arbeitsrecht und den sozialen Versicherungssystemen in Kraft, die sich auf die HR-Praxis auswirken werden. Hier ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Entwicklungen:


Bei relevanten Themen: Interne Prozesse entsprechend anpassen oder externen Anbieter darauf ansprechen.

Ebenso wichtig ist eine klare Kommunikation an die Mitarbeitenden, um sicherzustellen, dass sie verstehen, wie diese Reformen sie betreffen. Dies stärkt das Vertrauen und sorgt für Effizienz.


  1. Anpassungen bei Pensionen und Besteuerung

    Ab dem 1. Januar 2025 tritt in der Schweiz eine Reform zur Stabilisierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in Kraft. Das Referenzrentenalter für Frauen wird schrittweise um drei Monate pro Jahr angehoben, bis es im Jahr 2028 das Rentenalter der Männer von 65 Jahren erreicht.


    Zudem werden die Renten erhöht: Die monatliche Mindest-AHV-Rente steigt um 2.9 % auf CHF 1'260.- und die Maximalrente auf CHF 2'520.-. ahv-iv.ch


  2. Änderungen bei der beruflichen Vorsorge

    Im Zuge der AHV-Reform sind auch Anpassungen in der beruflichen Vorsorge erforderlich. Pensionskassen müssen ihre Reglemente überarbeiten, insbesondere im Hinblick auf flexible Pensionierungsoptionen und die schrittweise Anhebung des Referenzrentenalters für Frauen. pwc.ch


  3. Anpassungen bei den Familienzulagen

    Die Mindestansätze der Familienzulagen werden daher auf den 1. Januar 2025 um 7,1% erhöht. Dadurch erhöht sich die Kinderzulage von 200 auf 215 Franken pro Monat und die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat (die Beträge sind jeweils auf den nächsthöheren Franken aufgerundet). Mindestansätze der Familienzulagen werden erhöht



Weitere gesetzliche Veränderungen, die nicht zwingend relevant sind, aber "nice-to-know":


  1. Nachholbeiträge für die Säule 3a

    Ab dem 1. Januar 2025 können Personen, die in den letzten zehn Jahren den maximalen Beitrag für ihre Säule 3a nicht ausgeschöpft haben, unter bestimmten Voraussetzungen Nachholbeiträge leisten. Dies ermöglicht es, Lücken in der Altersvorsorge zu schließen und gleichzeitig von Steuervorteilen zu profitieren. swissinfo.ch


  2. Anpassungen bei den Beiträgen für Nichterwerbstätige

    Die jährlichen Mindestbeiträge für Nichterwerbstätige an die AHV/IV/EO werden von CHF 514 auf CHF 530 erhöht. Der Höchstbeitrag für Nichterwerbstätige beträgt neu CHF 26'500. Neuerungen per 2025 | Eidgenössische Ausgleichskasse EAK


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